Stellungnahme der CDU-Kreistagsfraktion zum Urteil bezüglich der Landratswahl

Apr 1, 2022

Wir halten das Urteil für falsch, weil die Urteilsbegründung erkennen lässt, dass verschiedene Faktoren nicht umfassend gewürdigt wurden. Wir gehen heute davon aus, dass eine Berufung zu einem ausgewogeneren Urteil durch das Oberverwaltungsgericht Münster führen wird.

Ernstzunehmende Gründe für die Annahme, dass die Wahl bei ordnungsgemäßem Ablauf möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt hätte, führt das Gericht nicht konkret aus. Vielmehr ist anzunehmen, dass die in den Medien geäußerte Verärgerung der politischen Wettbewerber nach der Veröffentlichung noch vor der Wahl dem Kandidaten Dr. Coenen Stimmen gemäß der vom Gericht zitierten Lebenserfahrung sogar ganz sicher Stimmen gekostet haben dürfte.

Auch waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits ein Großteil der Stimmen per Briefwahl abgegeben worden. Bei der Wahl holte Dr. Andreas Coenen mit der nahezu doppelten Stimmenzahl gegenüber der Zweitplatzierten von der SPD ein überaus eindeutiges Ergebnis. Mit einem deutlichen Vorsprung von 33.474 Stimmen. Die klagenden Linken lagen dabei weit abgeschlagen und chancenlos auf dem letzten Rang.

Die Begründung des Gerichts, die Inhalte der Veröffentlichung seien in die Zukunft gerichtet formuliert gewesen unter der Annahme, der amtierende Landrat werde selbstredend auch in der nächsten Legislaturperiode weiter im Amt sein, ist überhaupt nicht nachvollziehbar. Natürlich waren die Themen in die Zukunft gerichtet, das ist bei politischen Themen und Beschlüssen immer so.

Forderungen nach einem Ruhen des Amtes oder gar einem Rücktritt widersprechen dem Grundsatz, dass bei einem noch nicht rechtskräftigen Urteil dem Beklagten alle rechtlichen Möglichkeiten offenstehen. Der Kreisausschuss hatte seinerzeit mit großer Mehrheit bei nur einer Gegenstimme und drei Enthaltungen das Landratswahlergebnis für gültig erklärt.

In der Sitzung hatte die SPD festgestellt, dass die Veröffentlichung keinen wesentlichen Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt hatte. Wir gehen davon aus, dass die Fraktionen weiterhin zu ihrer seinerzeitigen Wertung stehen und gehen davon aus, dass der Kreistag eine Berufung auf den Weg bringen wird, da an der juristischen Klärung jeder Interesse haben dürfte.

Fraktionsvorsitzender Peter Fischer

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