Minister Lienenkämper: Wir wollen unseren Teil dazu beitragen, dass schnell und effektiv geholfen werden kann. Helfer sollen nicht durch bürokratische Hürden gebremst werden
Das Ministerium der Finanzen teilt mit:
Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat zu großem Leid bei den Men-schen in der Ukraine geführt und bereits wichtige Teile der dortigen Inf-rastruktur zerstört. In Nordrhein-Westfalen gibt es eine breite Bereit-schaft zu humanitärer Unterstützung sowohl für die Flüchtlinge als auch für die Menschen, die in der Ukraine verbleiben. Dies geschieht insbe-sondere durch Geld- und Sachspenden oder die Bereitstellung von Wohnraum für die Geflüchteten. Um die Unterstützung der Männer, Frauen und Kinder aus der Ukraine finanziell zu erleichtern, hat die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung in Abstimmung mit dem Bund und den anderen Ländern steuerliche Erleichterungen in Kraft gesetzt. Durch diese sollen die bürokratischen und steuerlichen Hürden für dieje-nigen, die nun helfen wollen, so weit wie möglich abgebaut werden.
„Die Bilder und Nachrichten aus der Ukraine haben uns erschüttert. Wir wollen unseren Teil dazu beitragen, dass die Bürgerinnen und Bürger, die vielen engagierten Vereine und Unternehmen im Land schnell und effektiv helfen können. Sie sollen nicht durch bürokratische Hürden ge-bremst werden“, so Lutz Lienenkämper, nordrhein-westfälischer Minister der Finanzen. „Wir erkennen das große gesamtgesellschaftliche Enga-gement an und wollen die vielfältige Bereitschaft zu finanzieller und per-sönlicher Hilfeleistung auch im Bereich des Steuerrechts unterstützen.“
Mit dem ab sofort geltenden Verwaltungserlass ermöglicht die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung eine Reihe von steuerlichen Erleichterungen, u.a. beim Spendenabzug oder für gemeinnützige Vereine.
Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen:
- Erleichterungen beim Nachweis steuerlich abzugsfähiger Spenden
- Erleichterungen bei der Mittelbindung für gemeinnützige, aber
nicht mildtätige Körperschaften (das heißt kein Verlust der Gemeinnützigkeit,
bei bestimmten Ukraine-bezogenen Verwendungen
außerhalb des Satzungszwecks) - Steuerfreiheit der Arbeitslohnspende zur Unterstützung vom
Krieg betroffener Arbeitnehmer und Geschäftspartner oder spendenempfangsberechtigter
Einrichtungen (auch für Beamte), - keine Umsatzbesteuerung der unentgeltlichen Bereitstellung von
Gegenständen und Personal für humanitäre Zwecke an Einrichtungen,
die einen unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der
Auswirkungen und Folgen bei den vom Krieg in der Ukraine Betroffenen
leisten (Hilfsorganisationen, Einrichtungen für geflüchtete
Menschen, Versorgung Verwundeter) sowie - keine nachteiligen umsatzsteuerlichen Auswirkungen bei Nutzungsänderungen
oder unentgeltlicher Nutzung von Räumlichkeiten
von Unternehmen der öffentlichen Hand, wenn und soweit
durch die Auswirkungen und Folgen des Kriegs in der Ukraine
begründet.
Die Erleichterungen greifen für Maßnahmen vom 24. Februar 2022 bis
zum 31. Dezember 2022.
Auch für viele Unternehmen hat der Krieg in der Ukraine schwerwiegende, teilweise existenzielle Folgen. Die Rohstoffknappheit wird verschärft, die Energiepreise steigen weiter an, viele Unternehmen mit Niederlassungen in Russland oder der Ukraine können nicht mehr produzieren oder ihre Lieferketten aufrechterhalten. Die gegen den Aggressor verhängten Sanktionen führen teilweise zu erheblichen Härten für unverschuldet betroffene Unternehmen. “Wir fordern das Bundesministerium der Finanzen auf, auch hier für angemessene und zeitnahe Entlastungen zu sorgen, um die wirtschaftlichen Folgen des Krieges so weit wie möglich zu begrenzen“, so Minister Lienenkämper.
Die einzelnen steuerlichen Maßnahmen sind abrufbar unter:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/2022_0226401-R.pdf
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